Am Konstanzer Amtsgericht soll es künftig mehr Schnellverfahren geben. Tatverdächtige können dann innerhalb von 24 Stunden vor einem Richter landen. Dafür haben Amtsgericht und Staatsanwaltschaft zusätzliches Personal bekommen.
Ladendiebin in Konstanz einen Tag nach Festnahme verurteilt
Das Amtsgericht Konstanz hat so ein Schnellverfahren zum Beispiel vergangene Woche angewandt, als es eine Ladendiebin zu einer Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt – einen Tag nach ihrer Festnahme. Die Frau hatte Luxus-Kosmetik im Wert 5.000 Euro gestohlen. Bereits einen Monat zuvor soll sie im selben Geschäft bereits Waren im Wert von 6.000 Euro erbeutet haben.
Solche beschleunigten Verfahren gab es schon früher in Konstanz, sie sollen aber künftig öfter angewandt werden, so Amtsgerichtsdirektor Franz Klaiber. Das spare Zeit und Kosten. Acht bis zehn Fälle pro Monat seien machbar. Dafür haben Amtsgericht und Staatsanwaltschaft jetzt je eine zusätzliche Personalstelle bekommen. Voraussetzung für ein Schnellverfahren: Der Sachverhalt ist einfach, die Beweislage klar – zum Beispiel bei einem Verkehrsdelikt oder eben einem Diebstahl.