Aktienhändler an der Börse vor Bildschirmen mit den Aktienkursen

Männer hatten Börsenkurse in die Höhe getrieben

Landgericht Mannheim: Haftstrafen wegen Manipulation von Aktienkursen

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AUTOR/IN
Janina Hecht

Das Landgericht Mannheim hat drei Männer verurteilt, weil sie fast wertlose kanadische Aktien beworben hatten, um damit Gewinne zu machen. Sie müssen wegen Marktmanipulation in Haft.

Drei Männer müssen ins Gefängnis, weil sie die Kurse von kanadischen Billigaktien, sogenannten Pennystocks, mittels zweier von ihnen betriebenen Kommunikationsagenturen künstlich in die Höhe getrieben hatten. Sie selbst hatten die Aktien von insgesamt neun kanadischen Aktiengesellschaften zuvor günstig gekauft und dann mit sattem Gewinn wieder abgestoßen. Das Landgericht Mannheim verurteilte die drei Männer wegen bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Marktmanipulation.

Männer empfahlen Billigaktien in Finanzforen und Börsenbriefen

Die Wirtschaftskammer des Mannheimer Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die drei Männer sich mit kanadischen Mittelsmännern zusammengeschlossen hatten, um sich mit den Aktien von kanadischen Aktiengesellschaften einzudecken. Diese Aktien hatten jeweils einen sehr niedrigen Börsenwert. Die drei Männer waren Geschäftsführer bzw. Mitgesellschafter zweier Kommunikationsagenturen mit Sitz in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) und in Heidelberg. Über die Kommunikationsagenturen bewarben die Männer die Aktien zum Beispiel in Finanzforen im Internet, in Börsenbriefen, in E-Mails und Online-Börsen-News. Das Ziel sei gewesen, den Aktienkurs zu steigern und die Aktien gewinnbringend zu verkaufen, so die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung.

Angeklagte gingen gegen Kritiker vor

Die Vorsitzende Richterin zitierte aus Chat-Nachrichten der drei verurteilten Männer. Von "vollsaugen, hochziehen und abladen " sei dort die Rede gewesen. Die Männer hätten auch bei der Suchmaschine Google Werbung geschaltet (Google Ads), um Anleger auf die Aktien aufmerksam zu machen. Zudem seien sie gegen Kritiker vorgegangen. Habe jemand in einem Finanzforum im Internet sich negativ zu den Aktien geäußert, hätten die Männer so viele Gegenkommentare verfasst, bis die Kritik nicht mehr zu sehen war. Sie hätten sogar die Betreiber von Foren kontaktiert, um kritische Kommentare löschen zu lassen.

Kein Hinweis auf Interessenskonflikt im Disclaimer

Zudem hatten die drei Männer nach Ansicht des Gerichts bei der Bewerbung und Empfehlung der kanadischen Billigaktien im sogenannten Disclaimer nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass sie selbst Aktien in großen Mengen an den beworbenen Unternehmen hielten und ein Interessenskonflikt bestand. Der Disclaimer ist bei Finanzempfehlungen auf Internetseiten vorgeschrieben und eine Art Risikohinweis. Denn wenn klar gewesen wäre, wie hoch die Beteiligung der drei Finanzanalysten an den jeweiligen kanadischen Unternehmen war, hätte dies die Anleger abgeschreckt, so die Vorsitzende Richterin.

Taterträge in Millionenhöhe werden eingezogen

Das Landgericht Mannheim verurteilte einen der Männer, der laut Anklage als Kopf des Ganzen gesehen wird, zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft. Bei ihm werden Vermögenswerte von gut 37 Millionen Euro eingezogen. Der zweite Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten. Bei ihm werden Taterträge von rund 19,4 Millionen Euro eingezogen. Zudem müsse er als Finanzbeamter damit rechnen, seinen Beamtenstatus zu verlieren, so die Vorsitzende Richterin.
Der dritte Angeklagte muss für vier Jahre und neun Monate in Haft. Bei ihm werden rund 12,5 Millionen Euro eingezogen.

Bei den beiden beteiligten Kommunikationsagenturen mit Sitz in Heidelberg und Walldorf werden jeweils rund 5,9 Millionen Euro und rund 6,8 Millionen eingezogen.

Strafmildernd wertete die Kammer, dass die drei Männer alle junge Familien haben und zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Zudem hätte den Anlegern, die in die Pennystocks investiert hatten, klar sein müssen, dass der Handel mit Pennystocks generell ein Hochrisikomarkt ist.

Jahrelange Ermittlungen der spanischen und deutschen Behörden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hatte wegen auffälliger Wertpapiergeschäfte den Behörden einen Hinweis zu den drei Männern gegeben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim, das Landeskriminalamt und die spanischen Behörden hatten jahrelang gemeinsam ermittelt. Anfang 2022 waren die Männer an ihren Wohnorten im spanischen Mallorca und im Rhein-Neckar-Raum festgenommen worden.

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