Mülltonnen stehen überfüllt an einer Hauswand

Bürger klagen vor Verwaltungsgerichtshof

Wer muss für die Altlasten von Deponien im Landkreis Ludwigsburg aufkommen?

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Aita Koha
Aita Koha

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) verhandelt über die Müllgebühren im Landkreis Ludwigsburg. Gibt er der Klage statt, bekommen die Bürger Geld zurück.

Die Deponien am Horrheimer Burghof und am Lemberg bei Poppenweiler wurden laut "Ludwigsburger Kreiszeitung" 2005 und 1988 stillgelegt. Doch die Abdichtung, Rekultivierung, die Behandlung des Sickerwassers oder auch die Fassung der Deponiegase kosten Geld. Für diese Folgen hatte der Landkreis bis 2020 Rückstellungen in Höhe von 33 Millionen Euro gebildet, finanziert über die Gebühren des Hausmülls.

Die Kosten schießen in die Höhe

Laut eines vom Landkreis in Auftrag gegebenen Gutachtens sind die Folgekosten enorm gestiegen, auf 125 Millionen Euro in den nächsten Jahren. Über die Müllgebühren sollen die Haushalte auch diese Folgekosten tragen. Dagegen wehrt sich der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (imlb) und hat beim VGH in Mannheim eine Klage eingereicht. Mit dem Argument: Wieso sollen private Haushalte und Gewerbetreibende die Kosten von stillgelegten Deponien bezahlen, auf denen wohl vor allem Industriemüll gelagert wurde?

Sollte es zu der Entscheidung kommen, dass der Kreis die Folgekosten der Deponien nicht auf die Müllgebühren umlegen darf, müssten diese wiederum rückwirkend bis 2021 neu berechnet werden. Konkrete Zahlen, wie viel das sein wird, konnte das Landratsamt dem SWR am Donnerstag nicht nennen. Ein Urteil des VGH wird nach Informationen der Bürgerinitiative in etwa drei Wochen erwartet.