Ein Mercedes-Stern ist auf der Mercedes-Benz Hauptniederlassung in Stuttgart vor dunklen Wolken und Abluft, die aus einem Industrieschornstein kommt, zu sehen.

Verbraucherschützer gegen Automobilkonzern

Folgen des Dieselskandals: Musterklage gegen Mercedes-Benz

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Claudia Kornmeier
Claudia Kornmeier

Vor dem OLG Stuttgart hat ein Prozess gegen Mercedes-Benz begonnen. Es ist die zweite Musterklage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal - allerdings mit wesentlich weniger Betroffenen als im Fall von VW.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist sich sicher: Nicht nur VW, auch Mercedes-Benz hat bei der Abgasreinigung die Regeln nicht eingehalten. 2018 und 2019 musste der Konzern insgesamt hunderttausende Dieselfahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Auf die zugrunde liegenden Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts stützt der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun eine Musterfeststellungsklage gegen den Konzern. Am Dienstag beginnt der Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG). Wann ein Urteil kommt, ist noch unklar.

Verschiedene Mercedes-Modelle betroffen

Von der Musterklage umfasst sind Fahrzeugmodelle der GLC- und GLK-Reihe, in denen der Motor OM651 eingebaut wurde und die von einem verpflichtenden Rückruf betroffen waren. Nach Angaben der Verbraucherzentrale konnten sich damit nahezu 50.000 Mercedes-Kundinnen und -Kunden bis Montag der Klage anschließen.

Tatsächlich hatten sich gut 2.800 Verbraucherinnen und Verbraucher im Klageregister eintragen lassen. Inwieweit sie die Voraussetzungen erfüllen - also, ob sie etwa tatsächlich eins der betroffenen Autos gekauft haben - wird dabei allerdings noch nicht geprüft.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Abschalteinrichtung?

Die Verbraucherzentrale wirft Mercedes vor, dass die Abgasreinigung nur bei Tests im Labor korrekt lief, um die Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen einzuhalten. Im Normalbetrieb auf der Straße sei die Abgasreinigung dagegen abgeschaltet und die Grenzwerte seien überschritten worden. Es geht dabei um unterschiedliche Abschalteinrichtungen, zum Beispiel die Kühlmittelsollwert-Temperaturregelung und die Ausgestaltung des Online- und Füllstands-Modus bei der AdBlue-Dosierung.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale hat der Autobauer beim Einbau dieser Abschalteinrichtungen sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt. Betroffene Kundinnen und Kunden hätten deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz.

Mercedes hält die geltend gemachten Ansprüche für "unbegründet". Auch gegen die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts geht der Konzern gerichtlich vor.

Muss Mercedes-Benz haften?

Anfang März hatte das OLG schriftlich erste Hinweise gegeben, wie es die Sache vorläufig einschätzt. Danach geht es davon aus, dass jedenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt worden sein könnte. Für weitere Feststellungen könnte eine Beweisaufnahme nötig werden.

Das Gericht geht danach außerdem davon aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Vorstand des Autobauers Bescheid wusste. Allerdings könnte die Kenntnis des Leiters der Motorenentwicklung zu einer Haftung des Autobauers führen - allerdings wohl nur für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6. Mit Blick auf Euro-5-Fahrzeuge legt das Gericht dem Bundesverband der Verbraucherzentralen nahe, die Klage zurückzunehmen. 

Thermofenster kein Thema bei Musterklage

Anders als in vielen Individual-Klagen geht es in dem Musterprozess nicht um sogenannte Thermofenster - eine Abschaltung der Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen. Denn der Bundesgerichtshof hatte bereits angedeutet, dass darauf wohl keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen Mercedes gestützt werden können. Vor den Gerichten liegen trotzdem zahlreiche Einzelklagen gegen Mercedes, die sich auch auf den Einbau von Thermofenstern stützen.

Verband klagt für Verbraucher

Mit der Musterklage sollen strittige Fragen in einem Musterprozess grundsätzlich geklärt werden können. Betroffene können sich dafür im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Wer mitmacht, hat keine Kosten. Das Prozesskostenrisiko trägt die Verbraucherzentrale. Allerdings ist der Musterprozess nur der erste Schritt. Sollte die Klage Erfolg haben, können Musterkläger später in einem zweiten Schritt Schadensersatz von Mercedes einfordern.

Betroffene Verbraucher konnten sich der Klage bis Montag anschließen. Wer es sich nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag doch noch einmal anders überlegt, kann sich bis zum Ende des Tages auch wieder abmelden.

Die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen hatte Anfang 2020 mit einem Vergleich geendet, den rund 245.000 Kundinnen und Kunden akzeptiert hatten.

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